Wasser Regionalplan(Planen+Bauen)Haushalt

Das sind die Themen, die die Dörentruper Grünen in ihren aktuellen Arbeitsgruppen bearbeiten. Dabei geht es etwa darum, die Wasserversorgung in der Gemeinde langfristig zu sichern und zu verhindern, dass die Trinkwasserqualität, beispielsweise durch Nitrateinträge weiter sinkt.

Zum Regionalplanentwurf, der Vorgaben für Allgemeine-Siedlungs-Gebiete und für Gewerbegebiete der Gemeinden enthalten wird:  

Baulücken schließen anstelle von Flächenausweisungen war immer unsere Position. Wieviel Entwicklungsfläche braucht Dörentrup – wieviel steht uns zu? Das muss noch diskutiert werden.

Ein Arbeitspapier von Claus dazu:

Arbeitspapier – Leitlinie von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN für Planen und Bauen in Dörentrup Stand: 9.12.2020

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN werden der Ausweisung neuer Baugebiete im FNP und den konkreten Planungen im Bebauungsplan nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen:

  1. Alle Aktivitäten im Bereich Wohnbebauung müssen so gestaltet sein, dass es zu einer Absenkung der Emissionen klimaschädlicher Gase pro Kopf der Bevölkerung kommt.
  2. Der Freiflächenschutz wird angemessen berücksichtigt. Das heißt eine Ausweisung erfolgt nur entsprechend einer steigenden Bevölkerung in Dörentrup oder wenn im Umfeld (Lemgo) der Wohnraum zu knapp wird.
  3. Bebauungen auf neu ausgewiesenen Flächen wird nur zugestimmt, wenn die vorgesehene Bauweise den Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere dem Klimaschutz entspricht. Dieses bedeutet konkret, dass ein sehr geringer Wärmebedarf der Gebäude gewährleistet ist und dass die Wärmeversorgung zum ganz überwiegenden Teil mit regenerativ erzeugter Energie erfolgt. Eine Versorgung mit fossilen Energieträgern muss ausgeschlossen werden.
  4. Für gewerbliche Bebauung gilt ebenfalls ein Ausschluss der Versorgung mit fossilen Energieträgern.
  5. Der Bau neuer „Biogasanlagen“ bzw. der Ausbau vorhandener Biogasanlagen ist wegen des hohen Anfalls klimaschädlicher Methangase abzulehnen. Zur Wärmeversorgung aus Biogas kann also nur die Abwärme aus BHKWs genutzt werden, die mit der vorhandenen Biogaskapazität betrieben werden können.
  6. Für jede Fläche, die als neue Baufläche ausgewiesen werden soll, bzw. für Flächen, für die ein Bebauungsplan entwickelt werden soll, muss im Vorfeld die langfristige Versorgung mit Trink- und Löschwasser sichergestellt sein. Die langfristige Verfügbarkeit von Trinkwasser ist also eine Bedingung für Neubebauung.

Der Haushaltsplanentwurf liegt inzwischen vor. Vorerst nur digital – wie so vieles in Lockdown-Zeiten, die die Arbeit in den Ausschüssen massiv behindern.

Auch die Fraktionssitzungen von Bündnis90/Die Grünen sind vorerst auf Online-Zusammenkünfte über ZOOM oder Team geschrumpft. Gestrichen sind vorerst auch von uns geplante, Info-Veranstaltungen, die digital wenig sinnvoll sind. Beispielsweise die zur Rolle und zur Lage der Landwirtschaft in unserer Gesellschaft.

Mitglied der Fraktion