Satzung und Ordnungen

Satzung des Ortsverbandes Dörentrup der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  1. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Dörentrup sehen sich als Wegbereiter einer konsequenten  ökologischen, basisdemokratischen, sozialen und gewaltfreien Politik.
  2. Der Ortsverband führt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Dörentrup. Die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE, OV Dörentrup.
    Der Ortsverband (OV) Dörentrup ist Teil des Kreisverbandes Lippe der
    Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sitz und Wirkungsbereich des OV ist Dörentrup.
  3. Mitglied im OV Dörentrup sind Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bereich der Gemeinde Dörentrup. Auf Wunsch können auch außerhalb Dörentrups wohnende Mitglieder im OV Dörentrup aufgenommen werden.
    Jedes Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag. Die Mitglieder der Partei zahlen regelmäßig (monatliche, vierteljährlich oder  jährlich), jeder nach seinen finanziellen Möglichkeiten, Mitgliedsbeiträge. Die Mindesthöhe darf in der Regel den an den Kreisverband zu entrichtenden Betrag nicht unterschreiten.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Für Ausschlüsse gelten die Bestimmungen des Parteiengesetzes und der Satzung des Bundesverbandes.
  5.  Die Organe des OV Dörentrup sind:
    – Die Mitgliederversammlung  
    – Der Vorstand   

    Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Organ des OV.                        

Die Einladung und die Versendung der Tagungsunterlagen können auch per Email erfolgen, sofern das einzelne Mitglied dem zugestimmt hat. Ansonsten muss die Einladung auf dem Postwege zugestellt werden.
Die Mitgliederversammlung  entscheidet über alle Fragen mit einfacher Mehrheit, sofern das Parteiengesetz nichts anderes vorschreibt.  Stimmrecht bei der MV haben nur die Mitglieder, Nichtmitglieder können mit Anträgen und Diskussionsbeiträgen aktiv an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Die MV wählt den Vorstand und kann diesen jederzeit mit einfacher Mehrheit abwählen. Dazu wird eine Hauptversammlung einberufen. Auf Wunsch eines Mitgliedes kann jede Wahl geheim durchgeführt werden.
Die MV ist beschlussfähig, wenn mindesten 40% der Mitglieder anwesend sind, oder die Beschlussfähigkeit festgestellt ist.

6. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern: dem/der Vorsitzenden, dem/der SchriftführerIN und dem/der KassiererIN. Alle Vorstandsmitglieder vertreten gleichberechtigt den OV nach außen (gem. § 26 BGB), sofern die Mitgliederversammlung nicht andere Personen mit dieser Aufgabe betraut.  Der/die KassiererIN verwaltet die Finanzen des OV und sorgt für eine fristgerechte Einreichung des Rechenschaftsberichtes beim Kreisverband.
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 1 Jahr, mindestens aber bis zur Neuwahl.

7. Einmal im Jahr oder auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern findet eine Hauptversammlung statt. Zur Haupt- und auch Mitgliederversammlung muss 14 Tage vorher schriftlich  oder per Email (s.5.) eingeladen werden. Die Hauptversammlung wählt den Vorstand oder wählt in ab, beschließt oder ändert die Satzung und entscheidet über andere ihr vorgelegten Fragen.

Die Hauptversammlung ist eine Mitgliederversammlung.

 BewerberInnen auf Wahlvorschlägen des Ortsverbandes und ihre Reihenfolge müssen von den im Zeitpunkt ihres Zusammentretens wahlberechtigten Mitgliedern des Ortsver­bandes in geheimer Abstimmung bestimmt werden. Hinsichtlich der Einzelheiten der Durchführung sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten.

8. Alle anderen Fragen werden in sinngemäßer Anwendung der Kreissatzung gehandhabt.

9. Diese Satzung löst die bisherige Satzung des OV Dörentrup ab. Die Satzung tritt am 23.11.2021 in  Kraft durch Beschluss der Mitgliederversammlung des OV. Sie kann mit 2/3 Mehrheit geändert werden.

Dörentrup, den 23.11.2021