Einige Punkte im Brief einer Elterninitiative – wie etwa die langen Fahrtzeiten und die, durch den Einsatz nur eines Busses verursachten Koordinationsprobleme in der Planung des Schulalltags – haben in unserer Fraktion zu einer neuen Bewertung der aktuellen Situation geführt.
Konsequent stimmte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 13.12.2018 für den Antrag der Eltern auf Wiedereinsetzung eines zweiten Busses.
Begründung:
- Durch die neue Regelung nur einen Bus fahren zu lassen haben sich Fahrtzeiten deutlich verschlechtert. Einige Kinder haben Fahrzeiten, die die gesetzlich zulässige Fahrtzeit von 60 Minuten überschreiten. Dadurch gehen Kinder schon früh aus dem Haus und kommen spät nach Hause. Wir halten das für eine wenig familienfreundliche Situation.
- Im nächsten Schuljahr sind 62 Kinder berechtigt in die 1. Klasse zu gehen, aber nur 49 Kinder verlassen die Grundschule. Dieser Überhang von 13 Kindern verschärft die Situation und spricht ebenfalls für den Einsatz von zwei Schulbussen.
- Ein ganz wichtiges Argument ist aber der Einfluss der jetzigen Regelung auf den Unterricht. Sie erschwert einen pädagogisch sinnvollen Stundenplan. Entscheidungen müssen vor allem unter dem Aspekt des Schulbusverkehrs getroffen. So ist z.B. die Durchführung von Förderunterricht in der 1. Stunde erschwert. Dieser Förderunterricht findet jetzt oft in der 6. Stunde statt. Wir halten das für eine pädagogisch schlechte Situation. Auch die Erstellung von Vertretungsplänen wird erschwert und führt zu zusätzlicher Belastung der Kolleginnen und Kollegen an der Schule.
- Die Tatsache, dass inzwischen eine Reihe von Familien ihre Kinder aufgrund der schlechten Fahrzeiten nicht mehr mit dem Schulbus fahren lassen, die Zahl der Kinder im Bus also abnimmt, kann ja nur bedeuten, dass diese Kinder mit dem Auto transportiert werden. Das ist ökologisch und auch pädagogisch nicht sinnvoll. Dazu kommt, dass der zunehmende Autoverkehr in der Nähe der Schule vor und nach Unterrichtsbeginn immer auch eine Gefahr darstellt. Wer aber sein Kind sowieso schon mit dem Auto transportiert, kommt auch leichter auf die Idee, die Kinder gleich mit nach Lemgo oder Barntrup zu nehmen.
- Finanziell ist das Einsetzen eines zweiten Busses u.E. vertretbar, zumal auch der Busunternehmer Bereitschaft signalisiert hat, zu den alten „2-Bus“-Konditionen zu fahren.
- Von der Verwaltung wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen immer wieder darauf hingewiesen, dass durch neue Bauplätze junge Familien aus anderen Gemeinden nach Dörentrup ziehen. Das tun sie aber nur, wenn die Schulsituation stimmt. Die von den Eltern an vielen Stellen öffentlich beschriebene Schulbussituation kann junge Familien abschrecken, Dörentrup als neuen Wohnsitz ins Auge zu fassen. Die Gefahr besteht insbesondere, wenn Dörentruper Eltern öffentlich darstellen, nicht fair behandelt worden zu sein.
- Wir sehen es allerdings auch so, dass Kinder aus dem neuen Baugebiet Rümeland, wenn sich an der jetzigen Verkehrssituation nichts ändert, zu Fuß zur Schule gehen können.
- Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Verabschiedung des Beschlusses zur Schülerbeförderung im Sozialausschuss unseres Erachtens nicht sinnvoll war. Im Schulausschuss vom 22.3. 18 wurde beschlossen die Beförderung neu auszuschreiben. Außerdem sollte geprüft werden, welche Auswirkungen das Fahren mit nur einem Bus hat. Das Ergebnis dieser Prüfung hätte Grundlage des Beschlusses sein müssen. Es wurde im Sozialausschuss aber nur über die Ergebnisse der Ausschreibung informiert. Eine erneute Einberufung des Bildungsausschusses wäre sinnvoll und bei einem so brisanten Thema zumutbar gewesen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Hauptsatzung der Gemeinde Dörentrup hin, die die Zuständigkeiten der Ausschüsse regelt und dem Ausschuss für Bildungsangelegenheiten unter §6 Absatz(1)d zuweist, über „Schülerangelegenheiten wie Einsatz von Schulbussen, Schülerfahrtkosten, Sicherung der Schulwege“ zu beraten und zu beschließen.
- Wir bemängeln in diesem Zusammenhang auch, dass es in keinem Ausschuss im öffentlichen Teil Informationen zu dem Thema der Beförderung gegeben hat. Eine erste Information an die Öffentlichkeit und zwar auch nur an die betroffenen Eltern hat es zwei Tage vor den Sommerferien (11.7) gegeben. Das ruft bei den Betroffenen verständlicherweise Ärger hervor. Auch eine breitere Öffentlichkeit, die, wie es die vielen Unterschriften auf den Listen zeigen, durchaus Interesse an dem Thema hat, ist durch die Verwaltung nicht informiert worden.